Werbekennzeichnung – A neverending story Part 2

Dieses Mal vor Gericht: Pamela Reif

Da hatte die ganze Instagram-/Influencer-/Social Media-Welt gerade kurz aufgeatmet. In der zweiten Instanz um die abgemahnte Bloggerin Vreni Frost war schließlich ein recht vernünftiges, nachvollziehbares Urteil gefallen (hier habe ich darüber geschrieben). – Und dann das: “Schlappe für Pamela Reif” titelt die BILD-Zeitung. “Pamela Reif unterliegt in Schleichwerbe-Prozess” schreibt Horizont. Fast hoffte ich insgeheim, dass Pamela Reif hier wirklich Fehler begangen und bezahlte Kooperationen nicht gekennzeichnet hat. Schließlich wäre dann das Urteil des Karlsruher Landgerichts nachvollziehbar gewesen.

Doch weit gefehlt. Pamela hat lediglich Marken auf Instagram-Posts markiert und dies (meiner Meinung nach) logischerweise nicht als Werbung gekennzeichnet, da keinerlei Zusammenarbeit mit diesen Marken besteht, weder bezahlt, noch in irgendeiner anderen Art und Weise. Das Gericht argumentierte allerdings, dass eine Influencerin keine Trennung zwischen Werbung und privaten Posts vornehmen könne, da ihr Geschäftsmodell darauf basiere Privates und Geschäftliches zu mischen. „Die Posts der Beklagten wecken das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken etc. Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert.“ Aus diesem Grund würde es sich in diesem Fall zwingend um Werbung handeln.

Das Geschäftsmodell von Influencern basiert darauf, Privates und Geschäftliches zu mischen.

Daily Soap oder Dauerwerbesendung?

Natürlich besteht das Geschäftsmodell eines Influencers darin, kommerzielle Zwecke und Persönliches zu vermischen. Tatsächlich sind die besonders conversionstarken Influencer – also, die die besonders viele Verkäufe für Unternehmen generieren- jene, die besonders viel über ihr Privatleben teilen. Als “Daily Soap” wurde das vor kurzem von der Betreiberin einer Influencer Marketing Agentur bezeichnet (leider finde ich den Artikel nicht mehr).

Doch wenn pauschal alles als Werbung gekennzeichnet wird – egal, ob es einen privaten oder kommerziellen Hintergrund hat, wie soll das die Transparenz fördern, die eine Werbekennzeichnung doch eigentlich bezweckt? Des weiteren müsste es dann eigentlich eine festgelegte Definition geben, was genau ein Influencer ist. Sind das Instagram-Stars wie Pamela Reif mit mehr als einer Million Follower? Oder ist das jeder Social Media Akteur ab einer fünfstelligen Followerschaft? Bei Vreni Frost, die etwas über 50.000 Follower auf Instagram hat, wurde von einem anderen Gericht die einstweilige Verfügung gegen ein Bild, auf dem Marken getaggt waren, wiederaufgehoben. Das gleiche Recht scheint für Pamela Reif dagegen also nicht zu gelten.

Nach wie vor besteht also immer noch eine große Verwirrung. Froh bin ich daher, dass Pamela Reif dieses Urteil nicht hinnehmen möchte und in Berufung gehen wird. Auch das Urteil im Prozess um Cathi Hummels steht noch aus…Die Neverending Story geht also weiter.

Bis bald

♡ Kristina

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